Der Ausschuss für die Anerkennung der Ausbildung und Überwachung der Fortbildung ist zuständig für die Anerkennung von Einrichtungen, die Mediatoren ausbilden, und für die Anerkennung der von diesen Einrichtungen organisierten Ausbildungsgänge. Der Ausschuss legt die Kriterien fest, die von den Schulungen erfüllt werden müssen, und bestimmt die Mindestschulungsprogramme für anerkannte Mediatoren. Der Ausbildungsausschuss stellt sicher, dass die Mediatoren auf hohem Niveau ausgebildet werden und dass die Fortbildung zu ihrer kontinuierlichen beruflichen Entwicklung beiträgt.
Welche Befugnisse hat der Ausschuss?
Der Ausschuss für die Anerkennung von Ausbildungen und die Überwachung der Fortbildung ist zuständig für:
- die Anerkennung und eventuelle Abschaffung von Ausbildungseinrichtungen.
- die Festlegung von Mindestanforderungen für die theoretische und praktische Ausbildung.
- die Bewertung der Ausbildung im Rahmen von Anerkennungsverfahren.
- die Festlegung von Fortbildungsanforderungen für anerkannte Mediatoren.
Zusammensetzung
Der Ausschuss für die Anerkennung der Ausbildung und die Überwachung der Fortbildung besteht aus einem/einer Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden und vier ständigen Mitgliedern. Außerdem werden zwei stellvertretende Mitglieder ernannt. Mit Ausnahme des/der Vorsitzenden oder des/der stellvertretenden Vorsitzenden hat jeder Ausschuss ebenso viele niederländischsprachige wie französischsprachige Mitglieder. Sie werden für drei Jahre ernannt.
Lernen Sie die Ausschussmitglieder kennen(Opens in a new tab/window)
Entdecken Sie die anderen Ausschüsse
Es gibt mehrere Ausschüsse innerhalb der Föderalen Kommission für Mediation . Erfahren Sie, wie andere Ausschüsse zur Qualität der Mediation beitragen:
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