Disziplinar- und Beschwerdeausschuss

Last updated: 13 Apr. 2026

Der Disziplinar- und Beschwerdeausschuss (auch als „Disziplinarausschuss“ bezeichnet) ist einer der drei ständigen Ausschüsse der Föderalen Kommission für Mediation. Er überwacht die Deontologie der zugelassenen Mediatoren, bearbeitet Beschwerden gegen Mediatoren und gegen Institutionen, die Mediationsausbildungen anbieten, und berät in Vorabentscheidungsfragen, die sich aus Anfechtungen des Honorars von Mediatoren ergeben.

Zusammensetzung des Disziplinarausschusses

Der Disziplinar- und Beschwerdeausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern, einem/einer Vorsitzenden oder stellvertretendem Vorsitzenden und vier ordentlichen Beisitzern zusammen. Außerdem werden vier stellvertretende Beisitzer ernannt. Der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt den/die Vorsitzende(n) in dessen/deren Abwesenheit oder bei dessen/deren Verhinderung. Mit Ausnahme des/der Vorsitzenden oder des/der stellvertretenden Vorsitzenden umfasst der Ausschuss ebenso viele niederländischsprachige wie französischsprachige Mitglieder. Die Beisitzer werden für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt. Die Zusammensetzung der Föderalen Kommission für Mediation entnehmen Sie bitte unserem Organigramm.

Was sind die Befugnisse?

Der Disziplinarausschuss ist befugt, Beschwerden gegen zugelassene Mediatoren entgegenzunehmen. Auf der Grundlage von Artikel 1727/5 des Gerichtsgesetzbuchs kann er Sanktionen für Verstöße gegen den Kodex der Standespflichten verhängen. Der Ausschuss kann jedoch keine Mediationsvereinbarungen aufheben oder Abhilfemaßnahmen auferlegen, die sich aus der Aufhebung einer Vereinbarung ergeben (Rechtssache 2023/NL/004).

Mögliche Sanktionen bei Verstößen:

  • Verweis oder Verwarnung
  • Vorübergehende Aussetzung der Anerkennung als Mediator
  • Dauerhafte Streichung aus der Liste der anerkannten Mediatoren

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