Die Mediation ist in Belgien fest im Gesetz verankert. Die Föderale Kommission für Mediation (FKM) überwacht diese Gesetzgebung genau, damit die anerkannten Mediatoren stets in einem klar umrissenen Rahmen arbeiten, und dieser Rahmen den Parteien gegenüber garantiert werden kann. Wir sorgen dafür, dass die Mediation nicht nur menschlich und zugänglich, sondern auch rechtlich korrekt bleibt. Diese Seite bietet einen Überblick über die wichtigsten belgischen und europäischen Rechtsvorschriften zur Mediation, einschließlich der jüngsten Änderungen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Der gesetzliche Auftrag der Föderalen Kommission für Mediation
Die Arbeitsweise und die Befugnisse der Föderalen Kommission für Mediation sind in Artikel 1727 § 2 des Gerichtsgesetzbuchs festgelegt. Als zentrale Stelle auf föderaler Ebene sind wir dafür verantwortlich:
- die Ausbildungseinrichtungen für Mediatoren und die von ihnen organisierten Ausbildungsgänge anzuerkennen oder die Anerkennung zu entziehen;
- die Mindestprogramme für die theoretische und praktische Ausbildung sowie die Bewertungen für die Erteilung der Anerkennung und das Anerkennungsverfahren festzulegen;
- Mediatoren nach den besonderen Bereichen der Mediationspraxis anzuerkennen;
- über die Aufnahme von Mediatoren, die ihren Sitz in Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union haben und die von einer zugelassenen Stelle in diesem Land anerkannt wurden, in die Liste zu entscheiden;
- einen Verhaltenskodex zu erstellen;
- Beschwerden gegen Mediatoren oder Ausbildungseinrichtungen zu bearbeiten; bei Streitigkeiten über die Vergütung der Mediatoren zu beraten und Sanktionen gegen Mediatoren zu verhängen, die die Bedingungen von Artikel 1726 oder die Bestimmungen des von der Kommission ausgearbeiteten Kodex der Standespflichten nicht mehr erfüllen;
- die regelmäßige Veröffentlichung aller reglementarischen Entscheidungen der Kommission im Belgischen Staatsblatt zu gewährleisten;
- das Sanktionsverfahren für Mediatoren festzulegen;
- eine mit Gründen versehenen Stellungnahme an den Justizminister bezüglich der Bedingungen zu übermitteln, die eine Vereinigung von Mediatoren erfüllen muss, um als repräsentativ zu gelten;
- die Liste der Mediatoren zu erstellen und an die Gerichte, die föderalen, kommunalen, regionalen und lokalen Behörden weiterzuleiten;
- die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Mediation zu informieren;
- alle erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der ordnungsgemäßen Durchführung der Mediation und insbesondere zur Erforschung und Unterstützung neuer Methoden und Praktiken der Mediation und anderer Formen der Streitbeilegung zu ergreifen;
- einen Jahresbericht über die Erfüllung ihrer in Artikel 1727/1 Absatz 5 genannten gesetzlichen Aufgaben zu erstellen und auf ihrer Website zu veröffentlichen;
- über die ordnungsgemäße Organisation des Präsidiums und der Ausschüsse zu wachen.
Möchten Sie mehr über unsere Tätigkeit erfahren? Besuchen Sie unsere Seite über die Föderale Kommission für Mediation.
Belgische Gesetzgebung zur Mediation
Das belgische Mediationsrecht ist im Gerichtsgesetzbuch (Artikel 1723/1 bis 1737) verankert. Diese koordinierenden Texte sind über die JUSTEL-Datenbank(Opens in a new tab/window) verfügbar.
Wichtige Meilensteine in der Mediationsgesetzgebung:
- 19. Februar 2001(Opens in a new tab/window) Erstmalige Aufnahme der Mediation in das Gerichtsgesetzbuch unter Kapitel Ibis: „Mediation in Familienangelegenheiten“.
- 21. Februar 2005(Opens in a new tab/window): Gründung der Föderalen Kommission für Mediation (FKM) und Festlegung ihres Aufgabenbereichs. Die Mediation wird auf Zivil-, Handels- und Sozialangelegenheiten ausgedehnt.
- 18. Juni 2018 („Waterzooiwet“)(Opens in a new tab/window): Reform der FKM: Erweiterung der Pflichten und Verpflichtung von Richtern, Anwälten und Gerichtsvollziehern, die Bürger über die Mediation zu informieren.
- 6. Dezember 2022(Opens in a new tab/window): Das Mediationsgesetz erhält eine „Feinabstimmung“, um die Justiz humaner, schneller und effizienter zu machen.
- 19. Dezember 2023(Opens in a new tab/window): Ausbau der Kammern für gütliche Regelung (KMS). Richter und Gerichtsräte erhalten eine obligatorische Ausbildung in Schlichtung und Mediation.
- 27. März 2024(Opens in a new tab/window): Neue Vorschriften für die gerichtliche Bestellung von Mediatoren bei Streitigkeiten zwischen Parteien.
- 15. Mai 2024(Opens in a new tab/window): Digitalisierung der Justiz und weitere Anpassung der Struktur der FKM.
- 29. März 2024(Opens in a new tab/window) Kinder müssen an der Mediation beteiligt werden, und der Mediator muss nun genau angeben, auf welche Weise dies erfolgt ist.
Europäische Gesetzgebung
Auch auf europäischer Ebene findet die Mediation zunehmend Beachtung. Durch Richtlinien und Verordnungen fördert die EU ein einheitliches Vorgehen in allen Mitgliedsstaaten.
Relevante europäische Texte:
- Richtlinie 2008/52/EG(Opens in a new tab/window) über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen.
- Richtlinie 2013/11/EU(Opens in a new tab/window) über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
- Resolution 2011/2026(INI)(Opens in a new tab/window) über die Anwendung der Mediationsrichtlinie in den Mitgliedstaaten.
- Grünbuch (2002)(Opens in a new tab/window) und begleitende Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: über alternative Streitbeilegung.
- Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren(Opens in a new tab/window): Qualitätssicherung und Verhaltenskodex für Mediatoren in der EU.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
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