Die Rechtsgrundlage der Mediation

Die Mediation ist in Belgien fest im Gesetz verankert. Die Föderale Kommission für Mediation (FKM) überwacht diese Gesetzgebung genau, damit die anerkannten Mediatoren stets in einem klar umrissenen Rahmen arbeiten, und dieser Rahmen den Parteien gegenüber garantiert werden kann. Wir sorgen dafür, dass die Mediation nicht nur menschlich und zugänglich, sondern auch rechtlich korrekt bleibt. Diese Seite bietet einen Überblick über die wichtigsten belgischen und europäischen Rechtsvorschriften zur Mediation, einschließlich der jüngsten Änderungen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Der gesetzliche Auftrag der Föderalen Kommission für Mediation

Die Arbeitsweise und die Befugnisse der Föderalen Kommission für Mediation sind in Artikel 1727 § 2 des Gerichtsgesetzbuchs festgelegt. Als zentrale Stelle auf föderaler Ebene sind wir dafür verantwortlich:

  1. die Ausbildungseinrichtungen für Mediatoren und die von ihnen organisierten Ausbildungsgänge anzuerkennen oder die Anerkennung zu entziehen;
  2. die Mindestprogramme für die theoretische und praktische Ausbildung sowie die Bewertungen für die Erteilung der Anerkennung und das Anerkennungsverfahren festzulegen;
  3. Mediatoren nach den besonderen Bereichen der Mediationspraxis anzuerkennen;
  4. über die Aufnahme von Mediatoren, die ihren Sitz in Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union haben und die von einer zugelassenen Stelle in diesem Land anerkannt wurden, in die Liste zu entscheiden;
  5. einen Verhaltenskodex zu erstellen;
  6. Beschwerden gegen Mediatoren oder Ausbildungseinrichtungen zu bearbeiten; bei Streitigkeiten über die Vergütung der Mediatoren zu beraten und Sanktionen gegen Mediatoren zu verhängen, die die Bedingungen von Artikel 1726 oder die Bestimmungen des von der Kommission ausgearbeiteten Kodex der Standespflichten nicht mehr erfüllen;
  7. die regelmäßige Veröffentlichung aller reglementarischen Entscheidungen der Kommission im Belgischen Staatsblatt zu gewährleisten;
  8. das Sanktionsverfahren für Mediatoren festzulegen;
  9. eine mit Gründen versehenen Stellungnahme an den Justizminister bezüglich der Bedingungen zu übermitteln, die eine Vereinigung von Mediatoren erfüllen muss, um als repräsentativ zu gelten;
  10. die Liste der Mediatoren zu erstellen und an die Gerichte, die föderalen, kommunalen, regionalen und lokalen Behörden weiterzuleiten;
  11. die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten der Mediation zu informieren;
  12. alle erforderlichen Maßnahmen zur Förderung der ordnungsgemäßen Durchführung der Mediation und insbesondere zur Erforschung und Unterstützung neuer Methoden und Praktiken der Mediation und anderer Formen der Streitbeilegung zu ergreifen;
  13. einen Jahresbericht über die Erfüllung ihrer in Artikel 1727/1 Absatz 5 genannten gesetzlichen Aufgaben zu erstellen und auf ihrer Website zu veröffentlichen;
  14. über die ordnungsgemäße Organisation des Präsidiums und der Ausschüsse zu wachen.

Möchten Sie mehr über unsere Tätigkeit erfahren? Besuchen Sie unsere Seite über die Föderale Kommission für Mediation.

Belgische Gesetzgebung zur Mediation

Das belgische Mediationsrecht ist im Gerichtsgesetzbuch (Artikel 1723/1 bis 1737) verankert. Diese koordinierenden Texte sind über die JUSTEL-Datenbank(Opens in a new tab/window) verfügbar.

Wichtige Meilensteine in der Mediationsgesetzgebung:

Europäische Gesetzgebung

Auch auf europäischer Ebene findet die Mediation zunehmend Beachtung. Durch Richtlinien und Verordnungen fördert die EU ein einheitliches Vorgehen in allen Mitgliedsstaaten.

Relevante europäische Texte:

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf

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