Die Mediatoren müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ständig aktualisieren. Dies erfolgt sowohl durch die Grundausbildung als auch durch die Fortbildung. Die Föderale Kommission für Mediation (FKM) erkennt Ausbildungen an, die zur beruflichen Entwicklung von Mediatorinnen und Mediatoren beitragen, und stellt sicher, dass diese den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen.
Ständige Fortbildung von Mediatoren
Um ihre Anerkennung aufrechtzuerhalten, müssen Mediatoren innerhalb von zwei Jahren mindestens 18 Stunden Fortbildung absolvieren. Die anerkannten Kurse werden vom Ausbildungsausschuss auf der Grundlage ihrer inhaltlichen Relevanz, ihrer Methodik und der Kompetenz der Dozenten bewertet.
Wie reichen Sie Ihr Fortbildungsdossier ein?
Mediatorinnen und Mediatoren reichen ihr Fortbildungsdossier vorzugsweise per E-Mail oder per Post ein, sobald sie mindestens 18 Stunden von der FKM anerkannte Fortbildung absolviert haben. Verwenden Sie das offizielle Formular, füllen Sie es klar und korrekt aus und fügen Sie für jede Teilnahme die entsprechenden Anwesenheitsbestätigungen bei. Fortbildungen, die nicht im Voraus von der FKM anerkannt wurden, müssen mit Programm oder Inhaltsangabe sowie einer kurzen Begründung ihrer Relevanz für Ihre mediative Praxis eingereicht werden. Nach Eingang prüft das Sekretariat Ihr Dossier und fordert gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen an. Vollständige Dossiers werden von der Kommission geprüft und anschließend dem Büro zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. Nach der Validierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Reichen Sie Ihr Dossier rechtzeitig ein und übermitteln Sie nur anrechenbare Stunden (mind. 18 Stunden Fortbildung; zusätzlich max. 6 Stunden Inter-/Supervision, 6 Stunden gehaltene Fortbildung/Publikation, 6 Stunden Betreuung eines Praktikanten). Nicht anrechenbare Aktivitäten (z. B. Lektüre, Besprechungen, Coaching, Mediationspraxis) müssen nicht eingereicht werden.
Stellen Sie Ihre Fragen
Auf unserer Website finden Sie noch mehr Informationen über die Anerkennungsbedingungen für Mediatoren. Sie haben eine Frage? Dann werfen Sie zuerst einen Blick in unsere FAQ. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dort eine Antwort finden, ist hoch. Wenn nicht, können Sie sich natürlich auch über unser Kontaktformular an die FKM wenden.