Indexierung der Pro-Bono-Tarife und verpflichtende elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2026

Rundschreiben 131/13 vom 16. Januar 2026 zur Indexierung der Tarife der Strafprozesskosten und gleichgestellter Kosten wurde im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Dies bedeutet, dass für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2026 im Rahmen von Pro-Bono-Mediationen erbracht werden, folgende Tarife gelten:

  • Stundensatz: 61,57 €
  • Pauschalvergütung pro Mediation: 76,99 €

Diese Beträge verstehen sich ohne MwSt.

Elektronische Rechnungsstellung über PEPPOL

Ab dem 1. Januar 2026 ist die elektronische Rechnungsstellung über PEPPOL/Mercurius für umsatzsteuerpflichtige Dienstleister verpflichtend.

Was müssen Sie tun, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind?

  • Die Kostenaufstellung muss über JustInvoice eingereicht werden; die Einreichung per E-Mail oder Post ist nicht mehr zulässig.
  • Die Akte muss vor der Einreichung vollständig sein, einschließlich Antrag, Genehmigung und Belege.
  • Die Kostenaufstellung muss zunächst in JustInvoice registriert werden.
  • Die Rechnung darf erst danach über PEPPOL versendet werden.
  • Rechnung und Kostenaufstellung müssen verbunden werden durch:
    • die ROJ-FJGK-Referenz im Feld „Bestellnummer / PO“
    • die JustInvoice-Nummer (JINV-Referenz) auf der Rechnung

Was ist die ROJ-FJGK-Referenz?

Jedes Steuerbüro verfügt über eine eigene ROJ-FJGK-Nummer. Diese Nummer ist in der in den PEPPOL-Richtlinien enthaltenen Liste aufgeführt und muss oben auf der Rechnung angegeben werden, z. B.:
Bestellung Antwerpen = ROJ-FJGK01

Zusätzlich erhält jede Akte beim Taxationsdienst eine eigene Referenznummer. Nach dem Hochladen Ihrer Rechnung über JustInvoice erhalten Sie eine Empfangsbestätigung mit dieser Aktennummer. Diese Nummer muss ebenfalls auf der Rechnung angegeben werden.

Die Angabe sowohl der Nummer des Steuerbüros als auch der Aktennummer gewährleistet eine korrekte und schnelle Nachverfolgbarkeit.

Was bleibt unverändert?

  • Ein schriftlicher Antrag bleibt obligatorisch
  • Genehmigung durch die Behörde bleibt obligatorisch
  • Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung
  • Taxation und Liquidation bleiben Voraussetzung für die Zahlung

Wann ist eine Rechnung unzulässig?

Eine Rechnung ist unzulässig, wenn eines der folgenden Elemente fehlt:

  • die ROJ-FJGK-Referenz
  • die JustInvoice-Nummer
  • Pflichtbuchhaltungsangaben

Zahlung

Die Rechnung wird nur nach genehmigter Taxation bezahlt und wenn der Betrag dem budgetierten Betrag entspricht. Die 30-tägige Zahlungsfrist beginnt, sobald die Akte vollständig ist.

Bei technischen Fragen zu PEPPOL oder Mercurius können Sie die FAQ des FPS BOSA(Opens in a new tab/window) einsehen.