Die Mediation folgt einer Reihe von strukturierten Schritten. Vom ersten Kontakt bis zu einer möglichen Einigung trägt jeder Schritt zu einer konstruktiven Lösung bei. Hier ein Überblick darüber, wie Mediation in der Praxis abläuft.
1. Die Initiative ergreifen
Die Mediation beginnt, wenn eine oder mehrere Parteien angeben, dass sie den Konflikt durch Mediation lösen wollen. Dies kann freiwillig, auf Empfehlung eines Anwalts oder eines anderen Fachmanns oder auf Vorschlag eines Richters erfolgen.
2. Einen Mediator finden
Für eine reibungslose und rechtlich korrekte Mediation ist es wichtig, einen anerkannten Mediator zu wählen. Ein anerkannter Mediator arbeitet nach einem Kodex der Standespflichten und verfügt über das erforderliche Fachwissen. Die Liste der anerkannten Mediatoren finden Sie auf der Website der Föderalen Kommission für Mediation.
3. Kennenlernen
In einem ersten Gespräch erläutert der Mediator das Verfahren und erörtert die Erwartungen und praktischen Modalitäten, z. B. die Dauer und die Kosten der Mediation. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem die Parteien entscheiden können, ob sie das Verfahren einleiten wollen.
4. Erstellung eines Mediationsprotokolls
Wenn alle Parteien einverstanden sind, wird ein Mediationsprotokoll unterzeichnet. Dieses enthält die Vereinbarungen über die Vertraulichkeit, die Rolle des Mediators und den Ablauf der Mediation. Auch der Preis wird darin festgelegt.
5. Besprechung der Standpunkte und Interessen
Der Mediator gibt jeder Partei die Möglichkeit, ihren Standpunkt und ihre Interessen zu erläutern. Ziel ist es, zu verstehen, was wirklich vor sich geht, und einen konstruktiven Dialog aufzubauen.
6. Suchen von Lösungen
Unter der Aufsicht des Mediators suchen die Parteien tragfähige und für beide Seiten akzeptable Lösungen. Hier werden verschiedene Szenarien erörtert, wobei die Interessen aller beteiligten Parteien berücksichtigt werden.
7. Eine Einigung erzielen oder nicht
Einigung erzielt
Wird eine Einigung erzielt, wird diese schriftlich festgehalten.
Keine Einigung
Wenn sich herausstellt, dass keine Lösung möglich ist, können die Parteien noch andere Wege beschreiten. Sie können sich für eine andere Form der alternativen Streitbeilegung (AS) entscheiden, ein Gerichtsverfahren einleiten oder zu einem späteren Zeitpunkt noch eine weitere Mediation versuchen. Die Mediation ist freiwillig, und jede Partei kann jederzeit beschließen, das Verfahren zu beenden.
8. Beglaubigung einer Vereinbarung (fakultativ)
Die Parteien können sich dafür entscheiden, ihre Vereinbarung von einem Richter beglaubigen zu lassen. Dadurch erhält sie den gleichen rechtlichen Wert wie ein Urteil und ist vollstreckbar, wenn eine der Parteien die Vereinbarungen nicht einhält.
Eine Mediation beginnen
Die Mediation gibt eine klare Struktur vor und verschafft den Parteien Raum, gemeinsam eine dauerhafte Lösung zu finden. Suchen Sie einen anerkannten Mediator? Konsultieren Sie die Liste der anerkannten Mediatoren auf unserer Website und nehmen Sie noch heute Kontakt auf.